3.6.2 Mittel

Um ihren Endzweck zu erreichen, können die Gesellschaften das Mittel der Führung eines kaufmännischen Unternehmens (siehe dazu Kapitel 4) einsetzten oder auch nicht. Die Führung eines kaufmännischen Unternehmens ist namentlich bei der einfachen Gesellschaft und den Gesellschaften des KAG verboten (zur einfachen Gesellschaft vgl. Kapitel 4.3).