7. Vertretung

Wenn sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschliessen, stellt sich unvermeidbar die Frage, ob eine Person rechtswirksam für die anderen handeln kann und die anderen sich deren Verhalten entgegenhalten lassen müssen. Die Frage der Vertretung (hier in einem weiteren, nicht technischen Sinne verstanden) ist entsprechend eine Kernfrage des Gesellschaftsrechts.