3.2.10 Die Stadtrechtsfamilien

Dadurch, dass bei Neugründungen durch Stadtherren auf das Recht einer älteren, angesehenen Stadt verwiesen wurde, oder bisweilen jüngere Städte selbst um Rechtsauskunft anfragten, entstanden normative Verbindungen zwischen solchen Mutter- und Tochterstädten und es kam zur Herausbildung von – teilweise grossräumigen – termStadtrechtsfamilien. Auch später wenden sich viele Tochterstädte an ihre Mutterstädte mit der Bitte um Rechtsauslegung bei strittigen Rechtsfragen und hängigen Prozessen oder um Rechtsbelehrung bei neu auftretenden Rechtsproblemen. In diesem Fall kann sich ein regelmässiger Rechtszug an die Mutterstadt als termOberhof entwickeln.

Lernziele

  • Wissen: Grundlagenkenntnisse zur Entstehung der Stadtrechtsfamilien und zum System der gerichtlichen Aktenversendung
  • Verständnis: folgt
  • Beurteilung: folgt