3.3.8 Accursius (um 1183 - um 1263)
Accursius, Statue an den Uffizien in seiner Heimatstadt Florenz. (Quelle: Riccardo Speziari, über Wikimedia Commons)
um 1183 |
Geburt als Sohn eines Bauern im zu Florenz gehörenden Ort Certaldo oder Bagnolo. |
Studium des Zivilrechts in Bologna u.a. bei Azo. |
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nach 1213 |
Promotion zum doctor legum. |
seit etwa 1215 |
Aufnahme der Lehrtätigkeit in Bologna, wo er bis zu seinem Tod Professor ist |
ab 1220 |
Laufende Überarbeitung der eigenen Glossenapparate zu allen Teilen des Corpus Iuris Civilis. |
zwischen 1230 und 1258 |
Auch praktische Tätigkeit als Gutachter sowie als Advokat und Examinator der Bologneser Notare. |
ab 1234/35 |
Glossierung des gesamten Corpus Iuris Civilis einschliesslich der Libri feudorum und des Authenticum liegt vollständig vor. |
um 1263 |
Tod des Accursius |
Accursius ist der wichtigste Repräsentant der Legistik in der Zeit bis zum 14. Jahrhundert. Seine Glossa Ordinaria zum Corpus Iuris Civilis prägt bis ins 19. Jahrhundert hinein die dogmatische Auseinandersetzung mit dem römischen Recht. Bezeichnend für seine enorme Autorität ist die Formel Quidquid non agnoscit glossa, non agnoscit curia – Was die Glosse nicht anerkennt, erkennt das Gericht nicht an. |
Lernziele
- Wissen: Biographische Grundlagenkenntnisse zur Epoche des Hochmittelalters
- Beurteilung: Wissenskulturen des gelehrten Rechts