12.6.1 Verbot der Aktienausgabe unter dem Nennwert (Deckungsprinzip)

Gemäss Art. 624 Abs. 1 Satz 1 OR dürfen die Aktien nur zum Nennwert oder zu einem diesen übersteigenden Betrag (also mit termAgio, «Über-pari-Emission») ausgegeben werden (Verbot der «Unter-pari-Emission»). Näheres in Kapitel 13.1. Einzige Ausnahme ist der Fall der Kaduzierung (Art. 624 Abs. 1 Satz 2 OR, Kapitel 12.6.3).